Kindschafts‑ und Namensrechts‑Änderungsgesetz 2012 (KindNamRÄG 2012)
Ministerialentwurf vom 10.10.2012Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Namens‑ und Kindschaftsrecht, stärkt das Kindeswohl mit klaren Kriterien, führt die Familiengerichtshilfe und Besuchsmittler ein und ermöglicht gemeinsame Obsorge bereits beim Standesamt.Bundesministerium für Justiz10/11/2012XXIV
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Einführung eines flexiblen Namensrechts: Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen oder einen Doppelnamen bestimmen; das Kind kann den Namen der Eltern, einen einseitigen Namen oder einen neu gebildeten Doppelnamen erhalten.
- Erweiterung und Konkretisierung des Kindeswohls mit zwölf Kriterien (Versorgung, Fürsorge, Bindungen, Schutz vor Gewalt, Berücksichtigung des Kindeswillens usw.).
- Ermöglichung der gemeinsamen Obsorge für unverheiratete Eltern durch persönliche Erklärung beim Standesamt; die Entscheidung wird erst nach gerichtlicher Prüfung wirksam, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
- Einrichtung einer Familiengerichtshilfe, die Gerichte bei der Sachverhaltsaufklärung, gütlichen Einigung und Information der Parteien unterstützt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.