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Erweiterte Opferentschädigung & Verwaltungsvereinfachung im Verbrechensopfergesetz
Ministerialentwurf vom 12.11.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf erhöht die finanzielle Unterstützung für Verbrechensopfer, erweitert den Leistungsumfang (z. B. Krisenintervention) und passt die Antragsfristen an. Gleichzeitig wird eine Härteregelung für ruhende Pensionsansprüche von inhaftierten Gewalttätern eingeführt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/13/2012XXIV
Opferhilfe

Schwerpunkte

  • Personen, die zum Tatzeitpunkt wegen Menschenhandels nach Österreich gebracht wurden und dadurch unrechtmäßig im Land waren, erhalten jetzt Anspruch auf Entschädigung.
  • Kosten für Kriseninterventionen (psychologische Soforthilfe) werden bis zu € 50 pro Rechnung bzw. bis zum Vierfachen des Kostenzuschusses (ca. € 87,20) pro Sitzung übernommen, maximal zehn Sitzungen.
  • Die Pauschalentschädigung für Schmerzengeld wird gestaffelt: 2 000 € (bzw. 4 000 € bei >3 Monaten) bei schweren Körperverletzungen und 8 000 € (bzw. 12 000 € bei Pflegebedarf Stufe 5) bei schweren Dauerfolgen.
  • Der Höchstbetrag für Bestattungskosten wird von € 2 489,20 auf € 3 300 erhöht; der Betrag wird jährlich an den Inflationsfaktor des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes angepasst.
Regierungsvorlage
Modernisierung des Verbrechensopfergesetzes
einfache Mehrheit XXIV 21.03.2013
Gesetz
Image of politician Hundstorfer Rudolf

Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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