Novelle zum Marktordnungsgesetz 2007 – Direktzahlungen, Betriebsprämien und Milchquoten
Ministerialentwurf vom 22.03.2009Zusammenfassung
Der Entwurf 21 ändert das Marktordnungsgesetz 2007 und das Marktordnungs‑Überleitungsgesetz. Er führt neue Regelungen für EU‑Marktordnungsprogramme, setzt einen 100‑Euro‑Schwellenwert für Direktzahlungen, bindet verschiedene produktionsgebundene Beihilfen in die Betriebsprämienregelung (2010‑2012) und regelt die Zuteilung von Milchquoten sowie ein GIS‑basiertes Flächenidentifikationssystem. Viele Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2010.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/23/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der neue § 7 Abs. 5 erlaubt dem Bundesminister, über Verordnung die Teilnahme an EU‑Marktordnungsprogrammen und die mögliche nationale Kofinanzierung zu regeln.
- Direktzahlungen erhalten einen Schwellenwert: Wird der Jahresbetrag für einen Betrieb unter 100 € liegen, wird keine Zahlung gewährt.
- Produktionsgebundene Beihilfen (z. B. Qualitätsprämie Hartweizen, Hopfen‑Flächenbeihilfe, Stärkekartoffel‑Beihilfe) werden von 2010 bis 2012 schrittweise in die Betriebsprämienregelung eingebunden.
- Härte‑ und Sonderfall‑Kriterien (mindestens 15 % bzw. 100 € Rückgang; bzw. 10 % und 200 € plus Investitionsnachweis) ermöglichen zusätzliche Zahlungen, wenn Betriebe von Naturkatastrophen oder Investitionen betroffen sind.
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