Energieeffizienzpaket – Bundesgesetz für Unternehmens‑Effizienz und KWK‑Punkte
Ministerialentwurf vom 19.12.2012Zusammenfassung
Das Gesetz bündelt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Unternehmen, schafft ein Förder‑ und Strafsystem sowie ein KWK‑Punktsystem, das Endverbraucher zum Kauf von Punkten verpflichtet, um hocheffiziente Kraft‑Wärme‑Kopplungsanlagen zu unterstützen.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend12/20/2012XXIV
Energie
Schwerpunkte
- Unternehmen müssen je nach Größe ein zertifiziertes Energiemanagementsystem einführen oder alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen und ihre Maßnahmen bis zum 31. März des Folgejahres melden.
- Alle verpflichteten Unternehmen müssen jährlich Energieeffizienz‑Maßnahmen um mindestens 1,5 % ihres Endenergieverbrauchs umsetzen, gemessen am Mittelwert der drei Vorjahre.
- Eine nationale Energieeffizienz‑Monitoringstelle wird eingerichtet, sammelt Daten, prüft die Erfüllung der Ziele und veröffentlicht jährliche Berichte.
- Förderungen für Energieeffizienzmaßnahmen werden über Investitionszuschüsse (max. 50 % der Mehrkosten) und einen Ausgleichsbetrag finanziert, die aus Sondervermögen, Verwaltungsstrafen und Zinsen gespeist werden.
Regierungsvorlage
Energieeffizienzpaket des Bundes
2/3 Mehrheit XXIV 03.04.2013
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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