<!--[0-->Erweiterung des Luftfahrtgesetzes – Drohnen, Modellflug & neue Luftraumbeschränkungen<!--]-->
Erweiterung des Luftfahrtgesetzes – Drohnen, Modellflug & neue Luftraumbeschränkungen
Ministerialentwurf vom 26.12.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Luftfahrtgesetz um Regelungen für Flugmodelle, Drohnen und unbemannte Luftfahrzeuge sowie um neue Bewilligungs‑, Sicherheits‑ und Kennzeichnungspflichten.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/27/2012XXIV
Luftverkehr

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich des Luftraums wird auf Luftfahrzeuge, Luftfahrtgeräte, Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge ausgeweitet.
  • Neue Luftraumbeschränkungen (Verbots‑, Beschränkungs‑ und Gefahrengebiete) werden eingeführt; der Bundesminister kann per Verordnung festlegen, wo und unter welchen Bedingungen sie gelten.
  • Für kurze Übungs‑ und Erprobungsbereiche (max. 6 Monate) kann eine vereinfachte Kundmachung ausreichen, anstatt einer förmlichen Bewilligung.
  • Ein‑ und Ausflüge in bzw. aus Nicht‑EU‑Staaten müssen über bestimmte Flughäfen oder Flugfelder erfolgen; der Bundesminister kann weitere Flugfelder per Verordnung zulassen.
Regierungsvorlage
Modernisierung des Luftfahrtgesetzes
einfache Mehrheit XXIV 22.05.2013
Gesetz
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 64

SPÖ

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.