Modernisierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – Einführung kombinierter Aufenthalts‑ und Arbeitsbewilligungen
Ministerialentwurf vom 26.12.2012Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Ausländerbeschäftigungsgesetz: Er führt kombinierte Aufenthalts‑ und Arbeitsbewilligungen ein, streicht die Arbeitserlaubnis und den Befreiungsschein (außer für türkische Assoziationsarbeitnehmer) und hebt die Bundeshöchstzahl auf.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/27/2012XXIV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der bisherige Absatz 8 zu Pendlern wird gestrichen, weil Pendler seit der Arbeitsmarktöffnung 2011 nicht mehr unter das Ausländerbeschäftigungsgesetz fallen.
- Die Regelungen für die Beschäftigung von Ausländern werden um die neuen Aufenthaltstitel Rot‑Weiß‑Rot‑Karte plus, Aufenthaltsberechtigung plus und den Befreiungsschein (§ 4c) ergänzt.
- Der Verweis auf die Asyl‑Gesetz‑Paragraphen wird von §§ 12‑13 auf §§ 12, 13, 54 und 57 erweitert, um neue Aufenthaltstitel zu berücksichtigen.
- Der Bundesminister kann per Verordnung weitere Personengruppen mit öffentlichem oder gesamtwirtschaftlichem Interesse für die Beschäftigungsbewilligung zulassen und dabei ggf. die Arbeitsmarktprüfung aussetzen.
Dokumente (PDFs)
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