Zusammenfassung
Dieses Gesetz modernisiert das österreichische Wehrrecht, führt neue Dienstformen wie den Einsatzpräsenzdienst ein und stärkt die Rechtsstaatlichkeit durch die Verlagerung von Disziplinarverfahren vor das Bundesverwaltungsgericht.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/31/2013XXIV
Verteidigung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2014
- Einführung neuer Dienstformen wie Einsatz- und Aufschubpräsenzdienst zur Steigerung der Verteidigungsbereitschaft.
- Die Heranziehung von Wehrpflichtigen zum Einsatzpräsenzdienst ist auf eine Gesamtzahl von bis zu 5.000 Personen begrenzt.
- Militärische Organe erhalten erweiterte Befugnisse zur Videoüberwachung zum Zwecke des militärischen Eigenschutzes.
- Militärische Dienststellen dürfen Auskünfte über IP-Adressen und Teilnehmerdaten von Telekommunikationsanbietern verlangen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.