Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung‑Gesundheit (G‑ZG)
Ministerialentwurf vom 17.02.2013Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt das Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung‑Gesundheit ein, definiert verbindliche Ziel‑ und Finanzsteuerungen, richtet neue Gremien und ein Monitoring‑System ein und legt Sanktionen bei Zielverfehlungen fest.Bundesministerium für Gesundheit2/18/2013XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Bund und die gesetzliche Krankenversicherung richten gemeinsam mit den Ländern eine partnerschaftliche Zielsteuerung‑Gesundheit ein, die Struktur und Organisation der österreichischen Gesundheitsversorgung steuert.
- Die Zielsteuerung‑Gesundheit beruht auf vier Steuerungsbereichen – Ergebnisorientierung, Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Finanzziele – mit klar definierten Zielsetzungen und Messgrößen.
- Die Finanzzielsteuerung soll das Wachstum der öffentlichen Gesundheitsausgaben bis 2016 auf höchstens 3,6 % des BIP‑Wachstums begrenzen und in den Folgejahren an die durchschnittliche BIP‑Entwicklung koppeln.
- Ein flächendeckendes Monitoring und Berichtswesen wird eingerichtet, das regelmäßig Daten zu Zielerreichung, Qualität und Finanzkennzahlen erfasst und öffentlich zugänglich macht.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.