Zusammenfassung
Der Entwurf führt das Bankeninterventions‑ und‑restrukturierungsgesetz ein, das Kreditinstitute zur Erstellung von Sanierungs‑ und Abwicklungsplänen verpflichtet und der FMA frühzeitige Eingriffsrechte bei drohenden Krisen gibt.Bundesministerium für Finanzen2/25/2013XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Jedes Kreditinstitut muss einen Sanierungsplan erstellen und bei der FMA einreichen; in einer Gruppe erstellt das übergeordnete Institut einen Gruppensanierungsplan, der die einzelnen Nachfolger‑Institute einschließt.
- Die FMA prüft die eingereichten Pläne, kann bei Mängeln innerhalb von sechs Monaten einen Verbesserungsauftrag erteilen; das Institut muss diesen binnen drei Monaten umsetzen.
- Bei drohendem Verstoß gegen die Eigenmittel‑ bzw. Kernkapitalvorgaben (unter 8 % + 1,25 % hartes Kernkapital) oder bei Nicht‑Erfüllung von Sanierungs‑/Abwicklungsplan‑Pflichten kann die FMA Frühinterventionsmaßnahmen anordnen.
- Die FMA kann unter bestimmten Bedingungen ganz auf die Erstellung oder Aktualisierung eines Sanierungsplans verzichten, wenn keine wesentlichen negativen Effekte auf den Finanzmarkt zu erwarten sind.
Dokumente (PDFs)
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