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Umweltverträglichkeitsprüfung – Übergang vom Umweltsenat zum Bundesverwaltungsgericht
Ministerialentwurf vom 28.02.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das UVP‑Gesetz, überträgt alle UVP‑Rechtsmittel vom Umweltsenat auf das Bundesverwaltungsgericht und hebt den Umweltsenat auf.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/1/2013XXIV
Umwelt

Schwerpunkte

  • Das Gesetz verankert die Umsetzung der EU‑Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie von 2011.
  • Projektwerber, Umweltanwälte und die Standortgemeinde erhalten das Recht, innerhalb von sechs Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.
  • Anerkannte Umweltorganisationen können, wenn die Behörde keine UVP verlangt, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben und erhalten online Einsicht in den Verwaltungsakt.
  • Die gleiche Beschwerdebefugnis für Umweltorganisationen wird auch für Entscheidungen nach § 24 Abs. 5 eingeführt.
Regierungsvorlage
Novelle des UVP-Gesetzes zur Einführung des Bundesverwaltungsgerichts
einfache Mehrheit XXIV 22.05.2013
Gesetz
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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