Umweltverträglichkeitsprüfung – Übergang vom Umweltsenat zum Bundesverwaltungsgericht
Ministerialentwurf vom 28.02.2013Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das UVP‑Gesetz, überträgt alle UVP‑Rechtsmittel vom Umweltsenat auf das Bundesverwaltungsgericht und hebt den Umweltsenat auf.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/1/2013XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
- Das Gesetz verankert die Umsetzung der EU‑Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie von 2011.
- Projektwerber, Umweltanwälte und die Standortgemeinde erhalten das Recht, innerhalb von sechs Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.
- Anerkannte Umweltorganisationen können, wenn die Behörde keine UVP verlangt, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben und erhalten online Einsicht in den Verwaltungsakt.
- Die gleiche Beschwerdebefugnis für Umweltorganisationen wird auch für Entscheidungen nach § 24 Abs. 5 eingeführt.
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