Umsetzung von REMIT und Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Energiesektor
Ministerialentwurf vom 13.03.2013Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑REMIT‑Regeln in nationales Recht um, führt Pflichten zur Veröffentlichung von Insider‑Informationen, verschärft Sanktionen bei Verstößen und stärkt die Befugnisse der E‑Control, während er das Verwaltungsgerichtssystem anpasst.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend3/14/2013XXIV
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt verpflichtet alle Marktteilnehmer, Insider‑Informationen sofort zu veröffentlichen und gleichzeitig der E‑Control in einem festgelegten Format zu melden.
- Bei Verstößen gegen die REMIT‑Verordnung können Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 10 000 Euro geahndet werden.
- Der Entwurf definiert strafrechtliche Sanktionen (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen) für den Missbrauch von Insider‑Informationen.
- E‑Control erhält erweiterte Untersuchungs‑ und Überwachungsbefugnisse, z. B. das Recht auf Einsicht in Unterlagen und das Anfordern von Auskünften bei Marktteilnehmern.
Dokumente (PDFs)
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