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GmbH‑Reform 2013: Kapital‑ und Kostenreduktion
Ministerialentwurf vom 24.03.2013

Zusammenfassung

Das GesRÄG‑2013 senkt das Mindeststammkapital einer GmbH von 35.000 € auf 10.000 €, reduziert die Notariats‑ und Rechtsanwaltsgebühren, lässt die Bekanntmachung im Amtsblatt weg und passt die Körperschaftsteuer an.
Bundesministerium für Justiz3/25/2013XXIV
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital einer GmbH wird von 35.000 € auf 10.000 € reduziert; nur die Hälfte (5.000 €) muss bar eingezahlt werden.
  • Die Notariats‑ und Rechtsanwaltsgebühren werden für Gründungen bis zum neuen Mindestkapital stark gesenkt; ein spezieller Niedrigtarif von 1.000 € wird eingeführt.
  • Die Pflicht, die Eintragung einer neuen GmbH im Amtsblatt (Wiener Zeitung) zu veröffentlichen, entfällt; die Meldung erfolgt nur im Firmenbuch‑Edikt.
  • Die Geschäftsführung muss die Generalversammlung auch dann einberufen, wenn die Eigenmittelquote < 8 % oder die fiktive Schuldentilgungsdauer > 15 Jahre beträgt.
Regierungsvorlage
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 (GmbH-Reform)
einfache Mehrheit XXIV 12.06.2013
Gesetz
Image of politician Karl Beatrix, Mag. Dr.

Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Justiz
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