<!--[0-->Verwaltungsgerichtsbarkeits‑Anpassungsgesetz (VAJu) – Zentralisierung der Aufsicht über Rechtsanwälte & Notare<!--]-->
Verwaltungsgerichtsbarkeits‑Anpassungsgesetz (VAJu) – Zentralisierung der Aufsicht über Rechtsanwälte & Notare
Ministerialentwurf vom 02.04.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf bündelt Änderungen zahlreicher Rechtsvorschriften, verlagert die Aufsicht über Rechtsanwälte und Notare auf den Obersten Gerichtshof, führt Anwalts‑ und Laienrichter ein und regelt neue Gebühren‑ und Beschwerdewege.
Bundesministerium für Justiz4/3/2013XXIV
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit

Schwerpunkte

  • Bewerber erhalten das Recht, gegen Entscheidungen der Ausbildungsprüfungskommission Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
  • Das Disziplinarstatut wird dahingehend geändert, dass die Oberste Berufungs‑ und Disziplinarkommission künftig durch den Obersten Gerichtshof ersetzt wird.
  • Im Gerichtlichen Einbringungsgesetz wird die Zuständigkeit für die Einziehung von Geldstrafen und Mutwillensstrafen auf bestimmte Gerichtsbehörden übertragen; ein einheitlicher Zahlungsauftrag wird eingeführt.
  • Der Oberste Gerichtshof erhält ein neues Senatsystem aus zwei Richtern und zwei Anwaltsrichtern, das die bisherigen Kommissionen ersetzen soll.
Regierungsvorlage
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz (VAJu)
einfache Mehrheit XXIV 12.06.2013
Gesetz
Image of politician Karl Beatrix, Mag. Dr.

Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.