Verwaltungsgerichtsbarkeits‑Anpassungsgesetz (VAJu) – Zentralisierung der Aufsicht über Rechtsanwälte & Notare
Ministerialentwurf vom 02.04.2013Zusammenfassung
Der Entwurf bündelt Änderungen zahlreicher Rechtsvorschriften, verlagert die Aufsicht über Rechtsanwälte und Notare auf den Obersten Gerichtshof, führt Anwalts‑ und Laienrichter ein und regelt neue Gebühren‑ und Beschwerdewege.Bundesministerium für Justiz4/3/2013XXIV
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
- Bewerber erhalten das Recht, gegen Entscheidungen der Ausbildungsprüfungskommission Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
- Das Disziplinarstatut wird dahingehend geändert, dass die Oberste Berufungs‑ und Disziplinarkommission künftig durch den Obersten Gerichtshof ersetzt wird.
- Im Gerichtlichen Einbringungsgesetz wird die Zuständigkeit für die Einziehung von Geldstrafen und Mutwillensstrafen auf bestimmte Gerichtsbehörden übertragen; ein einheitlicher Zahlungsauftrag wird eingeführt.
- Der Oberste Gerichtshof erhält ein neues Senatsystem aus zwei Richtern und zwei Anwaltsrichtern, das die bisherigen Kommissionen ersetzen soll.
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