Einführung von Bachelor‑/Master‑Lehramtsstudien und Qualitätssicherungsrat im Hochschulgesetz 2005
Ministerialentwurf vom 02.04.2013Zusammenfassung
Der Entwurf führt Bachelor‑ und Masterstudien für Lehrämter ein, schafft Ergänzungsstudien für Quereinsteiger*innen, richtet einen Qualitätssicherungsrat ein und passt das Gesetz an die Bologna‑Standards an.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur4/3/2013XXIV
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Ein neuer § 38a führt facheinschlägige Ergänzungsstudien ein, die 60 ECTS umfassen und zum Bachelor of Education führen.
- Ein Qualitätssicherungsrat wird eingerichtet, um die Lehramtsstudien zu beobachten, zu beraten und zu bewerten.
- Der neue § 48a definiert die Masterarbeit als wissenschaftlich‑berufsfeldbezogene Abschlussarbeit, die vor dem Gradabschluss eingereicht werden muss.
- Übergangsregelungen für das Lehramt an der Neuen Mittelschule gelten für Studien, die ab dem Studienjahr 2013/14 beginnen.
Dokumente (PDFs)
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