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Reform der Lehramtsausbildung – Einführung von Qualitätssicherung und Induktionsphasen
Ministerialentwurf vom 04.04.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Universitäts‑ und das Hochschul‑Qualitätssicherungsgesetz, um die Ausbildung von Lehrer*innen und Pädagog*innen zu modernisieren. Er führt neue ECTS‑Vorgaben, einen Qualitätssicherungsrat und Induktions‑ sowie Praxisveranstaltungen ein und präzisiert Zulassungs‑ und Auswahlverfahren.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung4/5/2013XXIV
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Das Gesetz erweitert die Grundsätze der Universitäten um den Hinweis, dass Berufszugänge – insbesondere das Lehramt an Schulen und an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen – besonders berücksichtigt werden müssen.
  • Für neu eingerichtete Lehramtsstudien ist künftig eine positive Stellungnahme des Qualitätssicherungsrates Voraussetzung für die Leistungsvereinbarung zwischen Universität und Bundesministerium.
  • Induktionslehrveranstaltungen werden definiert als begleitende Lehrveranstaltungen, die Absolvent*innen des Lehramts während ihrer ersten Berufsjahre an einer österreichischen Schule wissenschaftlich unterstützen.
  • Der Arbeitsaufwand für Bachelorstudien im Lehramt wird auf 240 ECTS festgelegt, Masterstudien benötigen mindestens 60 ECTS (bzw. 90 ECTS für die Sekundarstufe), und für das Bachelorstudium ist kein Gutachten zur Beschäftigungsfähigkeit mehr nötig.
Regierungsvorlage
Reform der PädagogInnenbildung (Lehramtsreform)
einfache Mehrheit XXIV 12.06.2013
Gesetz
Image of politician Töchterle Karlheinz, Dr.

Töchterle Karlheinz, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
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