Bewilligungspflicht für Ausverkaufsankündigungen bei Geschäftsaufgabe
Ministerialentwurf vom 18.04.2013Zusammenfassung
Der Entwurf führt für bestimmte Ausverkaufsankündigungen eine Bewilligungspflicht ein und ersetzt die Genehmigung bei Elementarereignissen durch eine Anzeigepflicht.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend4/19/2013XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Einführung einer Bewilligungspflicht für Ausverkaufsankündigungen, wenn der Unternehmer behauptet, das Geschäft aufzugeben oder zu verlegen.
- Das Gesuch muss schriftlich sein und Angaben zu Waren, Standort, Zeitraum sowie den Gründen für die Geschäftsaufgabe enthalten.
- Ausnahmen von der Bewilligungspflicht können erteilt werden, wenn unverschuldete Umstände vorliegen oder die Nichtbewilligung schwere wirtschaftliche Folgen hätte.
- Verstöße gegen die Regelungen gelten als Verwaltungsübertretung und können mit Geldstrafen bis zu 2 900 € geahndet werden.
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