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Einrichtung einer bundesweiten Notifizierungsbehörde für Bauprodukte
Ministerialentwurf vom 21.04.2013

Zusammenfassung

Das Gesetz richtet beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eine zentrale Notifizierungsbehörde für Bauprodukte ein, legt das Antragsverfahren und die Gebühren fest und überträgt die Marktüberwachung an die nationale Akkreditierungsstelle.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend4/22/2013XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird als zentrale Notifizierungsbehörde eingesetzt, um nach EU‑Verordnung 305/2011 die Notifizierung von Bauprodukten zu koordinieren.
  • Die nationale Akkreditierungsstelle „Akkreditierung Austria“ übernimmt die Begutachtung und Überwachung der notifizierten Stellen.
  • Ein Antrag auf Notifizierung muss beim Bundesministerium eingereicht werden und einen gültigen Akkreditierungsbescheid enthalten; fehlt dieser, wird der Antrag zurückgewiesen.
  • Für jeden Antrag wird eine Grundgebühr von 200 € pro beantragter Funktion und eine Zusatzgebühr von 30 € pro technischer Spezifikation erhoben; bei Änderungsanträgen beträgt die Grundgebühr 100 €.
Regierungsvorlage
Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013
2/3 Mehrheit XXIV 13.06.2013
Gesetz
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
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