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Flexibilisierung der Aktienquoten und erweiterte Transparenz bei Zukunftsvorsorge
Ministerialentwurf vom 23.04.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Einkommensteuergesetz und das Investmentfondsgesetz: Er fügt Rehabilitations‑Geld in die Steuerregelungen ein, ersetzt feste Aktienquoten durch flexible Bandbreiten (15 %–60 % bzw. 5 %–50 %) und senkt die Mindest‑Aktienquote für Pensionsfonds von 15 % auf 5 %. Zudem werden neue Informationspflichten für Versicherer eingeführt.
Bundesministerium für Finanzen4/24/2013XXIV
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext erweitert § 69 Abs. 2, sodass Rehabilitations‑Geld künftig wie Krankengeld steuerlich behandelt wird.
  • Für neue Verträge gilt ab dem 1. August 2013 eine flexible Aktienquote: 15 %–60 % für Versicherte unter 50 Jahren, 5 %–50 % für über 50 Jahre.
  • Für Verträge, die nach dem 31. Juli 2013 abgeschlossen werden, muss mindestens 60 % der Aktien an einem regulierten Markt im EWR notiert sein.
  • Die neue Regelung zu den Aktienquoten gilt für alle Verträge, die ab dem 1. August 2013 abgeschlossen werden.
Regierungsvorlage
Flexibilisierung der Zukunftsvorsorge und mehr Kostentransparenz
einfache Mehrheit XXIV 05.07.2013
Gesetz
Image of politician Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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