Zivildienst-Novelle 2013: Qualifizierte Einsätze, Ausbildungsbeitrag & flexiblere Zuweisungen
Ministerialentwurf vom 29.04.2013Zusammenfassung
Die Novelle 2013 erweitert den Zivildienst um qualifizierte Einsätze, flexiblere Platzzuweisungen und einen Ausbildungszuschuss von bis zu 1 700 €, führt eine Kompetenzbilanz ein und ermöglicht die Anrechnung freiwilliger Sozial‑/Umweltschutzjahre.Bundesministerium für Inneres4/30/2013XXIV
Zivildienst
Schwerpunkte
- Der Zivildienst darf künftig auch für Personen mit einer berufsqualifizierenden Berechtigung eingesetzt werden, sofern das Einvernehmen zwischen dem Rechtsträger und dem Zivildienstpflichtigen besteht.
- Einrichtung können die zulässige Höchstzahl an Zivildienstplätzen um höchstens zwei Plätze für maximal zwei Monate überschreiten, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.
- Die Genehmigung des Zuweisungsbescheides kann bis zu drei Werktage vor dem geplanten Dienstantritt erfolgen, wenn der Zivildienstpflichtige zustimmt.
- Ein Ausbildungsbeitrag von bis zu 70 % der Ausbildungskosten (max. 1 700 €) wird für Ausbildungen gezahlt, die nicht im Rettungswesen oder in Katastrophenhilfe stattfinden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.