StPO‑ und StRegG‑Novelle: Dolmetscher, Rechtsbelehrung und Kinderschutz
Ministerialentwurf vom 07.05.2013Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Strafprozessordnung und das Strafregistergesetz, um EU‑Richtlinien zu Dolmetschen, Rechtsbelehrung und Kinderschutz umzusetzen. Er stärkt Rechte von Beschuldigten, führt ein neues Strafregisterzertifikat für Tätigkeiten mit Kindern ein und schafft einen erweiterten Einspruchsmechanismus.Bundesministerium für Justiz5/8/2013XXIV
Strafrecht
Schwerpunkte
- Beschuldigte, die die Verfahrenssprache nicht verstehen, erhalten das Recht auf einen Dolmetscher für mündliche Übersetzungen und auf schriftliche Übersetzungen wichtiger Aktenstücke innerhalb einer angemessenen Frist.
- Die Rechtsbelehrung muss in einer Sprache erfolgen, die der Beschuldigte versteht; sie muss verständlich und unter Berücksichtigung besonderer persönlicher Bedürfnisse ausgestellt werden. Bei Änderungen des Tatverdachts muss der Beschuldigte erneut belehrt werden.
- Beschuldigte erhalten das Recht, auf Antrag Kopien von Ton‑ und Bildaufnahmen aus dem Ermittlungsakt zu erhalten; bei besonders schutzwürdigen Inhalten darf die Staatsanwaltschaft deren Veröffentlichung verbieten.
- Ein Einspruch gegen polizeiliche oder staatsanwaltliche Maßnahmen kann von jeder betroffenen Person eingereicht werden; das Recht gilt auch nach dem Tod der Person für Angehörige. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Wochen gestellt werden, die Staatsanwaltschaft hat vier Wochen zur Entscheidung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.