Umfassende Reform des österreichischen Finanzrechts nach EU‑Richtlinie 2013/xx/EU
Ministerialentwurf vom 14.05.2013Zusammenfassung
Der Entwurf harmonisiert zahlreiche österreichische Finanzgesetze mit EU‑Richtlinien 2013/xx/EU, führt neue Kapital‑ und Liquiditätspuffer ein, stärkt die Meldepflichten und erweitert die Befugnisse der FMA.Bundesministerium für Finanzen5/15/2013XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert neue Institutionstypen (CRR‑Kreditinstitute, CRR‑Wertpapierfirmen) und legt deren Anwendungsbereich fest.
- Ein mehrschichtiges Puffer‑System (Kapitalerhaltungs‑, antizyklischer‑ und System‑Puffer) wird eingeführt, um das systemische Risiko zu begrenzen.
- Melde- und Berichtspflichten werden stark ausgebaut: monatliche Liquiditäts‑ und Eigenmittelberichte, einheitliche Meldeplattform und detaillierte Offenlegung von Risikopositionen.
- Aufsichtsgremien erhalten erweiterte Aufgaben: Geschäftsleiter müssen interne Grundsätze zur Risiko‑ und Interessenkonflikt‑Vermeidung etablieren, ein Nominierungsausschuss sorgt für Diversität im Top‑Management.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.