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Umfassende Reform des österreichischen Finanzrechts nach EU‑Richtlinie 2013/xx/EU
Ministerialentwurf vom 14.05.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf harmonisiert zahlreiche österreichische Finanzgesetze mit EU‑Richtlinien 2013/xx/EU, führt neue Kapital‑ und Liquiditätspuffer ein, stärkt die Meldepflichten und erweitert die Befugnisse der FMA.
Bundesministerium für Finanzen5/15/2013XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert neue Institutionstypen (CRR‑Kreditinstitute, CRR‑Wertpapierfirmen) und legt deren Anwendungsbereich fest.
  • Ein mehrschichtiges Puffer‑System (Kapitalerhaltungs‑, antizyklischer‑ und System‑Puffer) wird eingeführt, um das systemische Risiko zu begrenzen.
  • Melde- und Berichtspflichten werden stark ausgebaut: monatliche Liquiditäts‑ und Eigenmittelberichte, einheitliche Meldeplattform und detaillierte Offenlegung von Risikopositionen.
  • Aufsichtsgremien erhalten erweiterte Aufgaben: Geschäftsleiter müssen interne Grundsätze zur Risiko‑ und Interessenkonflikt‑Vermeidung etablieren, ein Nominierungsausschuss sorgt für Diversität im Top‑Management.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle der Finanzmarktgesetzgebung (EU-Umsetzung)
einfache Mehrheit XXIV 05.07.2013
Gesetz
Image of politician Schieder Andreas, Mag. © Parlamentsdirektion/PHOTO SIMONIS

Schieder Andreas, Mag. - 57

SPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
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