Einrichtung eines Gesundheitsberuferegisters und neue Berufsausweise
Ministerialentwurf vom 15.05.2013Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein zentrales Gesundheitsberuferegister, das von der Bundesarbeitskammer geführt wird und für Angehörige der Pflege‑ sowie der gehobenen medizinisch‑technischen Dienste verpflichtend ist. Gleichzeitig wird die Ausstellung eines Lichtbild‑Berufsausweises eingeführt und eine fünf‑jährige Reregistrierungspflicht zur Qualitätssicherung verankert.Bundesministerium für Gesundheit5/16/2013XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Alle Angehörigen der Gesundheits‑ und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch‑technischen Dienste müssen sich in das neue Gesundheitsberuferegister eintragen lassen.
- Die Bundesarbeitskammer führt das elektronische Register, übernimmt die Verwaltungsverfahren und kann die Arbeiterkammern mit der Durchführung einzelner Aufgaben betrauen.
- Das Register enthält persönliche und berufliche Daten; ein Teil (z. B. Name, Geburtsdatum, akademische Grade) wird öffentlich auf der Kammer‑Website einsehbar gemacht.
- Bei erfolgreicher Eintragung erhalten die Berufsangehörigen einen Lichtbild‑Berufsausweis, der bei jeder Reregistrierung erneuert wird und die wichtigsten Identifikationsdaten enthält.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.