Lkw‑Fahrverbot auf dem linken Fahrstreifen bei dreispurigen Autobahnen
Ministerialentwurf vom 15.09.2013Zusammenfassung
Der Entwurf fügt ein Verbot für Lkw über 7,5 t hinzu, das sie auf dreispurigen Autobahnen nicht den äußersten linken Fahrstreifen benutzen dürfen – mit Ausnahme, wenn es zur Weiterfahrt nötig ist. Ziel ist, Unfälle zu reduzieren und den Winterdienst zu erleichtern. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Bund oder Länder.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/16/2013XXIV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Ein Verbot wird eingeführt, das Lkw mit mehr als 7,5 t Gesamtgewicht das Befahren des äußersten linken Fahrstreifens auf dreispurigen Autobahnabschnitten untersagt.
- Das Verbot soll die Zahl von Unfällen reduzieren, bei denen große Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Lkw und anderen Fahrzeugen eine Rolle spielen.
- Eine Ausnahme gilt, wenn das Befahren des linken Fahrstreifens zwingend nötig ist, um die beabsichtigte Weiterfahrt zu ermöglichen.
- Für die Umsetzung entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Bund oder die Länder, da lediglich eine Verhaltensregelung geändert wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.