Wettbewerbsbeschleunigung im Strom‑ und Gassektor – Transparenz, Lieferantenwechsel und neue Infrastruktur‑Regeln
Ministerialentwurf vom 05.05.2009Zusammenfassung
Der Entwurf führt neue Transparenz‑ und Informationsregeln für Strom‑ und Gasanbieter ein, verkürzt den Lieferantenwechsel auf drei Wochen und definiert Kriterien für das öffentliche Interesse an neuen Energieanlagen.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend5/6/2009XXIV
Energie
Schwerpunkte
- Rechnungen müssen für Endkunden transparent und konsumentenfreundlich gestaltet werden; Netz‑ und Energiekosten sind getrennt auszuweisen.
- Netzbetreiber müssen mindestens einmal jährlich ein schriftliches Informationsblatt an Kunden senden, das über den Lieferantenwechsel, die Service‑Hotline und den Tarif‑Kalkulator informiert.
- Der Lieferantenwechsel muss innerhalb von maximal drei Wochen nach Kenntnisnahme durch den Netzbetreiber abgeschlossen sein.
- Ein öffentliches Interesse an neuen Strom‑ oder Gasleitungen liegt vor, wenn sie die Versorgungssicherheit erhöhen, EU‑Gebiete betreffen oder den Binnenmarkt stärken.
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Stark dagegen Stark dafür
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