Novelle des Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetzes – Bekämpfung von Sozialbetrug
Ministerialentwurf vom 10.05.2009Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetz, das AÜG und das IESG. Er koppelt den Anspruch auf Urlaub und Abfertigung an tatsächlich gezahlte Zuschläge, verkürzt Zahlungsfristen, führt Baustellen‑kontrollen ein, legt eine Pauschale bei Meldeverstößen fest und verlangt ein Bankkonto für Auszahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/11/2009XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Ansprüche auf Urlaub, Abfertigung und Winterfeiertagsvergütung gelten nur für Beschäftigungszeiten, die länger als acht volle Zuschlagszeiträume zurückliegen, wenn der Arbeitgeber die dafür fälligen Zuschläge tatsächlich gezahlt hat.
- Die Urlaubs‑ und Abfertigungskasse erhält das Recht, Baustellen zu betreten, dort Auskünfte einzuholen und die Anwesenheit von Arbeitgebern bzw. deren Bevollmächtigten zu verlangen.
- Die Zahlungsfrist für die vom Arbeitgeber zu leistenden Zuschläge wird auf den 15. Tag des zweitfolgenden Monats verkürzt; bei verspäteter Meldung nach einem Monat ist der Betrag sofort fällig.
- Bei Verstößen gegen die Meldepflicht kann eine Pauschale von 800 € pro Prüfeinsatz und 500 € pro betroffenen Arbeitnehmer erhoben werden.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.