Stärkung des Antikorruptionsrechts und Einrichtung einer zentralen KStA
Ministerialentwurf vom 11.06.2009Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt das Antikorruptionsrecht, erweitert den Amtsträgerbegriff, führt gestufte Wertgrenzen für Vorteilsannahme ein und richtet eine zentrale Korruptionsstaatsanwaltschaft ein.Bundesministerium für Justiz6/12/2009XXIV
Strafrecht
Schwerpunkte
- Die Probezeit bei einer bedingten Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe wird auf zehn Jahre festgelegt.
- Der Begriff des Amtsträgers wird erweitert und umfasst nun drei Kategorien: (a) Personen, die als Organ oder Dienstnehmer für staatliche Körperschaften arbeiten, (b) Personen in Vollziehung der Gesetze und (c) Personen, die für Unternehmen mit Rechnungshof‑Kontrolle tätig sind.
- Für die Annahme, das Versprechen oder das Anbieten von Vorteilen wird eine gestufte Wertqualifikation eingeführt: bis 3 000 € – bis zu drei Jahre Haft; zwischen 3 000 € und 50 000 € – Mindeststrafe sechs Monate, Höchststrafe fünf Jahre; über 50 000 € – bis zu zehn Jahre Haft.
- Der Betrag, ab dem die Strafdrohung für die Geschenkannahme durch Bedienstete gilt, wird von 5 000 € auf 3 000 € gesenkt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.