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Bilaterales Forschungsabkommen Österreich‑Montenegro
Ministerialentwurf vom 09.07.2009

Zusammenfassung

Das Abkommen legt einen rechtlichen Rahmen für die wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Montenegro fest, finanziert jährlich bis zu 90 000 € Mobilitätskosten und richtet eine gemischte Kommission ein, die alle zwei Jahre berät.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/10/2009XXIV
Wissenschaften
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum

Schwerpunkte

  • Das Abkommen schafft einen rechtlichen Rahmen für die bilaterale wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Montenegro.
  • Beide Länder übernehmen jeweils die Reisekosten ihrer entsandten Forschenden und die Aufenthaltskosten der empfangenen Personen.
  • Für die Mobilitätskosten wird jährlich ein Höchstbetrag von 90 000 € aus dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bereitgestellt.
  • Eine gemischte Kommission aus Vertretern beider Länder berät alle Fragen, trifft sich alle zwei Jahre und arbeitet auf Englisch.
Regierungsvorlage
Bilaterales Abkommen für Wissenschafts‑ und Technikkollaboration Österreich‑Montenegro
einfache Mehrheit XXIV 11.12.2009
Andere
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Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
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