Novelle des Vermarktungsnormengesetzes (VNG) – Klarstellung von Zuständigkeiten und Erweiterung des Erzeugniskatalogs
Ministerialentwurf vom 03.08.2009Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Vermarktungsnormengesetz, um die Zuständigkeit des Bundesministers zu präzisieren, den Katalog landwirtschaftlicher Produkte erweiterbar zu machen und zusätzliche Milcherzeugnisse aufzunehmen. Ziel ist die bessere Umsetzung von EU‑Vermarktungsnormen ohne neue Kosten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/4/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der Gesetzesentwurf definiert landwirtschaftliche Erzeugnisse und gibt dem Bundesminister die Möglichkeit, den Katalog dieser Erzeugnisse per Verordnung zu ändern.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und die Verordnung (EG) Nr. 104/2000 werden als Rechtsgrundlage für die Vermarktungsnormen genannt.
- Der Bundesminister für Land‑, Forst‑, Umwelt‑ und Wasserwirtschaft wird als zentrale koordinierende Behörde für die Umsetzung der EU‑Normen benannt.
- Einfuhrwaren unterliegen einer Kontrolle, sofern für sie Vermarktungsnormen gelten; Ausnahmen bestehen nur, wenn EU‑Zollbefreiungen anwendbar sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.