Bundesgesetz zur koordinierten Gesundheitsförderung und Prävention (GPG)
Ministerialentwurf vom 24.11.2008Zusammenfassung
Das Gesetz schafft einen Rahmen, in dem die Bundesgesundheitsagentur Präventionsziele definiert, Strategien entwickelt, Fördermittel vergibt und regelmäßig über die Aktivitäten berichtet.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/25/2008XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Das Gesetz regelt, dass strukturelle und finanzielle Mittel zur Unterstützung von Gesundheitsförderungs‑ und Präventionsmaßnahmen bereitgestellt werden.
- Ziel ist die Optimierung von Gesundheit, Lebensqualität, Eigenverantwortung und Beschäftigungsfähigkeit der Bevölkerung sowie ein zielgerichteter Einsatz der Mittel.
- Leistungsträger sind die gesetzlichen Kranken‑, Unfall‑ und Pensionsversicherung, der Bund, die Länder, Städte, Gemeinden sowie Gesundheit Österreich GmbH.
- Die Bundesgesundheitsagentur legt Präventionsziele, Teilziele und Strategien fest, koordiniert Maßnahmen, vergibt Fördermittel und erstattet alle drei Jahre einen umfassenden Bericht.
Dokumente (PDFs)
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