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Einführung eines staatlichen Gütezeichens für Qualitätsprodukte und -dienstleistungen
Ministerialentwurf vom 08.10.2009

Zusammenfassung

Das Gütezeichengesetz führt ein staatlich anerkanntes Qualitätszeichen für Produkte und Dienstleistungen ein, das von autorisierten Verbänden vergeben wird. Es legt strenge Qualitätskriterien fest, regelt die Vergabe und Überwachung der Berechtigungen und sorgt durch ein öffentliches Register für Transparenz.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend10/9/2009XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2010
  • Das Gesetz führt ein staatlich anerkanntes Gütezeichen ein, das Produkte und Dienstleistungen kennzeichnet, die besonders hohe Qualität aufweisen.
  • Der Bundesminister erteilt Verbänden (Gütezeichenverbänden) die Berechtigung, das Gütezeichen an ihre Mitglieder zu vergeben.
  • Eine erteilte Berechtigung ist höchstens drei Jahre gültig; eine Verlängerung muss sechs bis zehn Monate vor Ablauf beantragt werden.
  • Die Güterichtlinien müssen über die üblichen technischen Normen hinausgehen und Kriterien wie Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit enthalten.
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Marek Christine

ÖVP

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
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