Erweiterung der KMU‑Förderung für Tourismus‑KMU durch neue ÖHT‑Kredite
Ministerialentwurf vom 10.03.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das KMU‑Förderungsgesetz, indem er zinsgünstige Kredite der ÖHT für Investitionen in der Tourismus‑ und Freizeitwirtschaft ermöglicht und dem Finanzminister erlaubt, bis zu 250 Mio. € des Haftungsrahmens als Garantien zu übernehmen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/11/2014XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Ein neuer Förderungsabschnitt (§ 2 Abs. 2a) erlaubt zinsgünstige Kredite der ÖHT, die aus Kreditoperationen bei der Europäischen Investitionsbank und anderen supranationalen Banken refinanziert werden.
- Der Text von § 2 Abs. 3 wird dahingehend geändert, dass die neue Förderungsmaßnahme aus § 2 Abs. 2a mit einbezogen wird.
- Der Finanzminister wird ermächtigt, bis zu 250 Mio. € des Haftungsrahmens der ÖHT als Garantien oder Bürgschaften für die neuen Kreditoperationen zu übernehmen.
- Die geänderten Bestimmungen treten im Jahr 2014 in Kraft; ein genaues Datum wird im Gesetzestext nicht genannt.
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2014
einfache Mehrheit XXV 20.05.2014
Gesetz
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