Zusammenfassung
Das Erbrechts‑Änderungsgesetz 2015 modernisiert das österreichische Erbrecht, führt neue Begriffe ein, passt zahlreiche Gesetze an und richtet sich stärker nach EU‑Erbregelungen.Bundesministerium für Justiz3/20/2015XXV
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Das ABGB wird um die Definition dinglicher Sachenrechte (Besitz, Eigentum, Pfand, Dienstbarkeit) erweitert.
- Der Kern des Erbrechts wird neu strukturiert: Definition von Verlassenschaft, Erbrecht, Erbverträge, Vermächtnisse und Bedingungen für die Erbunwürdigkeit.
- Regelt den Ablauf des Nachlasses, darunter die Einantwortung, Haftung der Erben und Kosten für Begräbnisse.
- Erweitert das Vermächtnisrecht um neue Arten (Gattungs‑, Einzel‑ und Forderungsvermächtnisse) und deren Durchsetzbarkeit.
Regierungsvorlage
Erbrechts-Reform 2015
einfache Mehrheit XXV 07.07.2015
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.