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Erbrechts‑Änderungsgesetz 2015 – Modernisierung des Erbrechts
Ministerialentwurf vom 19.03.2015

Zusammenfassung

Das Erbrechts‑Änderungsgesetz 2015 modernisiert das österreichische Erbrecht, führt neue Begriffe ein, passt zahlreiche Gesetze an und richtet sich stärker nach EU‑Erbregelungen.
Bundesministerium für Justiz3/20/2015XXV
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Das ABGB wird um die Definition dinglicher Sachenrechte (Besitz, Eigentum, Pfand, Dienstbarkeit) erweitert.
  • Der Kern des Erbrechts wird neu strukturiert: Definition von Verlassenschaft, Erbrecht, Erbverträge, Vermächtnisse und Bedingungen für die Erbunwürdigkeit.
  • Regelt den Ablauf des Nachlasses, darunter die Einantwortung, Haftung der Erben und Kosten für Begräbnisse.
  • Erweitert das Vermächtnisrecht um neue Arten (Gattungs‑, Einzel‑ und Forderungsvermächtnisse) und deren Durchsetzbarkeit.
Regierungsvorlage
Erbrechts-Reform 2015
einfache Mehrheit XXV 07.07.2015
Gesetz
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
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