Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Schulorganisations‑ und Schulunterrichtsgesetz, sodass in den Pflichtfächern Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache und bei Bedarf in schulautonomen Schwerpunktfächern zusätzliche Fachlehrer eingesetzt werden können. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2015 vorgesehen.Bundesministerium für Bildung und Frauen3/25/2015XXV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext erlaubt nun, in den Pflichtfächern Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache sowie bei Bedarf in schulautonomen Schwerpunktfächern zusätzliche fachqualifizierte Lehrkräfte einzusetzen.
- Der neu eingefügte Absatz 32 legt fest, dass die Änderungen mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten und die Länder innerhalb eines Jahres Ausführungsgesetze erlassen müssen.
- Im Schulunterrichtsgesetz wird in § 31a Abs. 2 die Formulierung um den Hinweis erweitert, dass die neuen Regelungen auch für Pflichtgegenstände eines schulautonomen Schwerpunktbereichs gelten.
- Ein neuer Absatz 1a wird eingefügt, der das Wort „vorstehenden“ durch „nachstehenden“ ersetzt, um die Reihenfolge der Regelungen zu korrigieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.