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Flexibilisierung des Lehrpersonaleinsatzes an Neuen Mittelschulen
Ministerialentwurf vom 24.03.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Schulorganisations‑ und Schulunterrichtsgesetz, sodass in den Pflichtfächern Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache und bei Bedarf in schulautonomen Schwerpunktfächern zusätzliche Fachlehrer eingesetzt werden können. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2015 vorgesehen.
Bundesministerium für Bildung und Frauen3/25/2015XXV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext erlaubt nun, in den Pflichtfächern Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache sowie bei Bedarf in schulautonomen Schwerpunktfächern zusätzliche fachqualifizierte Lehrkräfte einzusetzen.
  • Der neu eingefügte Absatz 32 legt fest, dass die Änderungen mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten und die Länder innerhalb eines Jahres Ausführungsgesetze erlassen müssen.
  • Im Schulunterrichtsgesetz wird in § 31a Abs. 2 die Formulierung um den Hinweis erweitert, dass die neuen Regelungen auch für Pflichtgegenstände eines schulautonomen Schwerpunktbereichs gelten.
  • Ein neuer Absatz 1a wird eingefügt, der das Wort „vorstehenden“ durch „nachstehenden“ ersetzt, um die Reihenfolge der Regelungen zu korrigieren.
Regierungsvorlage
Flexibler Ressourceneinsatz an Neuen Mittelschulen
einfache Mehrheit XXV 20.05.2015
Gesetz
Image of politician Heinisch-Hosek Gabriele

Heinisch-Hosek Gabriele

SPÖ

Bundesministerin für Bildung und Frauen
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