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Bundesgesetz über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG)
Ministerialentwurf vom 24.03.2015

Zusammenfassung

Das ESAEG schafft ein einheitliches Einlagensicherungs‑ und Anlegerentschädigungssystem mit einer Deckungsgrenze von 100 000 € pro Einleger, definiert Beiträge und Sonderbeiträge für Institute und legt die Aufsicht durch die FMA fest.
Bundesministerium für Finanzen3/25/2015XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2019
  • Ein einheitliches Einlagensicherungssystem wird eingerichtet, dem alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen beitreten müssen.
  • Gedeckte Einlagen werden bis zu 100 000 € pro Einleger geschützt; unter bestimmten Bedingungen kann der Schutz auf bis zu 500 000 € erweitert werden.
  • Die Finanzierung des Sicherungssystems erfolgt über jährliche Beiträge, Sonderbeiträge und mögliche Rücklagen aus dem Einlagensicherungsfonds.
  • Die FMA ist die benannte Aufsichtsbehörde; sie kann Prüfungen durchführen, Informationen anfordern und bei Verstößen Zwangsmaßnahmen verhängen.
Regierungsvorlage
Gesetz über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
einfache Mehrheit XXV 07.07.2015
Gesetz
Image of politician Schelling Johann Georg, Dr.

Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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