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Umfassende Novelle des Eisenbahngesetzes – Einführung von Taktfahrplan und neuer Marktaufsicht
Ministerialentwurf vom 26.03.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Eisenbahngesetz umfassend: Er definiert neue Begriffe, führt einen integralen Taktfahrplan ein, stärkt den Wettbewerb durch die Schienen‑Control Kommission und legt detaillierte Zugangs‑ und Entgeltregeln fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/27/2015XXV
Schienentransport

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert ein Eisenbahnverkehrsunternehmen als ein Unternehmen, das Zugverkehre auf Hauptbahnen oder vernetzten Nebenbahnen erbringt und dafür eine Verkehrsgenehmigung besitzt.
  • Ein integraler Taktfahrplan wird eingeführt, der österreichweit symmetrisch vertaktete Verkehre verknüpft und das Umsteigen erleichtert.
  • Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen alle fünf Jahre ihre Voraussetzungen für die Verkehrsgenehmigung nachweisen; bei wesentlichen Änderungen oder Stilllegungen gelten gesonderte Meldepflichten.
  • Die Schienen‑Control Kommission darf von Eisenbahnunternehmen detaillierte Buchführungsdaten verlangen, um mögliche staatliche Beihilfen zu prüfen und die Leitstrategie für den Netzausbau zu steuern.
Regierungsvorlage
Novelle des Eisenbahngesetzes 1957
einfache Mehrheit XXV 11.11.2015
Gesetz
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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