Umfassende Novelle des Eisenbahngesetzes – Einführung von Taktfahrplan und neuer Marktaufsicht
Ministerialentwurf vom 26.03.2015Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Eisenbahngesetz umfassend: Er definiert neue Begriffe, führt einen integralen Taktfahrplan ein, stärkt den Wettbewerb durch die Schienen‑Control Kommission und legt detaillierte Zugangs‑ und Entgeltregeln fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/27/2015XXV
Schienentransport
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert ein Eisenbahnverkehrsunternehmen als ein Unternehmen, das Zugverkehre auf Hauptbahnen oder vernetzten Nebenbahnen erbringt und dafür eine Verkehrsgenehmigung besitzt.
- Ein integraler Taktfahrplan wird eingeführt, der österreichweit symmetrisch vertaktete Verkehre verknüpft und das Umsteigen erleichtert.
- Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen alle fünf Jahre ihre Voraussetzungen für die Verkehrsgenehmigung nachweisen; bei wesentlichen Änderungen oder Stilllegungen gelten gesonderte Meldepflichten.
- Die Schienen‑Control Kommission darf von Eisenbahnunternehmen detaillierte Buchführungsdaten verlangen, um mögliche staatliche Beihilfen zu prüfen und die Leitstrategie für den Netzausbau zu steuern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.