Filmstandortgesetz – Gesetzliche Verankerung der Filmförderung FISA
Ministerialentwurf vom 10.03.2014Zusammenfassung
Das Filmstandortgesetz verankert das Förderungsprogramm FISA, das jährlich mindestens 7,5 Mio. € für nicht rückzahlbare Zuschüsse an österreichische und internationale Filmproduktionen bereitstellt und durch ein Beirat‑System sowie regelmäßige Evaluierungen gesteuert wird.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/11/2014XXV
Filmindustrie
Schwerpunkte
- Das Förderungsprogramm FISA wird als gesetzlicher Rahmen etabliert, um die Filmwirtschaft durch nicht rückzahlbare Zuschüsse zu unterstützen.
- Gefördert werden österreichische Produktionen, österreichisch‑ausländische Gemeinschaftsproduktionen und internationale Koproduktionen, die zumindest teilweise in Österreich gedreht werden.
- Jährlich stehen mindestens 7,5 Mio. € für das Förderungsprogramm zur Verfügung; die Mittel werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
- Die Entscheidung über Förderanträge trifft der Bundesminister, wobei die Austria Wirtschaftsservice (aws) die wirtschaftliche Prüfung und die Austrian Business Agency (ABA) den kulturellen Test übernimmt.
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2014
einfache Mehrheit XXV 20.05.2014
Gesetz
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