Polizeiliches Staatsschutzgesetz – Organisation, Aufgaben und Datenbefugnisse
Ministerialentwurf vom 30.03.2015Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein Polizeiliches Staatsschutzgesetz ein, das die Organisation des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz regelt, deren Aufgaben im Bereich erweiterte Gefahrenerforschung und präventiver Schutz definiert und umfangreiche Datenverarbeitungsbefugnisse inklusive Video‑Aufzeichnungen vorsieht.Bundesministerium für Inneres3/31/2015XXV
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wird als zentrale Stelle eingerichtet, leitet die Koordinierung von Angriffen auf verfassungsrechtliche Einrichtungen und kritische Infrastruktur.
- Der Direktor des Bundesamtes muss juristische Qualifikationen besitzen und erhält die Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten.
- Aufgaben des Staatsschutzes umfassen die erweiterte Gefahrenerforschung, den vorbeugenden Schutz vor wahrscheinlichen verfassungsgefährdenden Angriffen und die Analyse von Bedrohungen für verfassungsrechtliche Einrichtungen.
- Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen der in § 10 genannten Aufgaben ermittelt und weiterverarbeitet werden; die Nutzung von öffentlich zugänglichen Internetdaten ist ausdrücklich erlaubt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.