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Staatsanwaltschaftsgesetz: Berichtspflichten, Hinweisgebersystem & Weisenrat
Ministerialentwurf vom 07.04.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf verschärft die Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften, führt ein anonymes Hinweisgebersystem für Wirtschaftskriminalität ein und schafft einen neuen Beirat („Weisenrat“) zur Beratung des Justizministers. Alle Änderungen gelten ab 1. Januar 2016.
Bundesministerium für Justiz4/8/2015XXV
Strafrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2016
  • Die Wirtschaftskriminalitäts‑Staatsanwaltschaft (WKStA) muss künftig der Oberstaatsanwaltschaft Wien Bericht erstatten.
  • Ein internetbasiertes, anonymes Hinweisgebersystem wird für die WKStA gesetzlich verankert.
  • Staatsanwälte werden ausdrücklich als Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit definiert, die Ermittlungs‑ und Anklagefunktionen ausüben.
  • Die Berichtspflicht wird auf den Zeitpunkt vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens, vor einem Absehen von der Einleitung (§ 35c StAG) oder vor einer Rechtsmitteldiskussion beschränkt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Reform der Staatsanwaltschaft: Unabhängigkeit und Effizienz
einfache Mehrheit XXV 07.07.2015
Gesetz
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
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