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Erweiterung des Tabakgesetzes: Rauchverbot, neue Produktdefinitionen und Steuerprämie
Ministerialentwurf vom 09.04.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Tabakgesetz um neue Produktdefinitionen und führt ein umfassendes Rauchverbot in Schulen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln und Gastronomiebetrieben ein; Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Gleichzeitig wird eine steuerliche Prämie von 10 % für Betriebe geschaffen, die bis 1 Juli 2016 den Nichtraucherschutz umgesetzt haben.
Bundesministerium für Gesundheit4/10/2015XXV
Tabak

Schwerpunkte

  • Ein umfassendes Rauchverbot wird für Schulen, Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Verkehrsmittel und Mehrzweckhallen eingeführt; reine Privatwohnungen bleiben ausgenommen.
  • Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf Wasserpfeifen, E‑Zigaretten und verwandte Erzeugnisse, die in allen durch das Verbot erfassten Bereichen nicht verwendet werden dürfen.
  • Betreiber, die ihre Pflichten aus § 13c (z. B. Kennzeichnung und Durchsetzung des Rauchverbots) verletzen, können mit Bußgeldern bis zu 2 000 Euro (bis zu 10 000 Euro bei Wiederholung) bestraft werden; Einzelpersonen, die trotz Verbot rauchen, erhalten Geldstrafen bis zu 100 Euro (bis zu 1 000 Euro bei Wiederholung).
  • Betriebe, die bis zum 1. Juli 2016 einen Nichtraucherschutz umgesetzt haben, können eine steuerliche Prämie von 10 % des noch nicht abgeschriebenen Investitionswertes geltend machen (Einkommen‑ und Körperschaftsteuergesetz).
Regierungsvorlage
Verschärfung des Nichtraucherschutzes und Einbeziehung neuer Tabakprodukte
einfache Mehrheit XXV 08.07.2015
Gesetz
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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