Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (AStG)
Ministerialentwurf vom 04.05.2015Zusammenfassung
Das AStG schafft ein Netzwerk von acht staatlich anerkannten Schlichtungsstellen, legt deren Aufgaben, Informationspflichten für Unternehmen und Verfahrensregeln fest und definiert Sanktionen bei Verstößen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/5/2015XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Das Gesetz gilt für alle Streitigkeiten aus Kauf‑ oder Dienstleistungsverträgen zwischen in Österreich niedergelassenen Unternehmern und Verbrauchern.
- Ausgenommen sind Streitigkeiten über Gesundheits‑, Hochschul‑ und nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse.
- Acht staatlich anerkannte AS‑Stellen werden benannt, darunter Energie‑Control, Telekom‑ und Post‑Schlichtungsstellen sowie eine Auffang‑Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.
- Jede AS‑Stelle muss eigene Verfahrensregeln festlegen, die faire, praktische und vertrauliche Verfahren garantieren; sie können unter anderem Schutzgebühren erheben oder Beschwerden aus bestimmten Gründen ablehnen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.