Änderung des Endbesteuerungsgesetzes: geteilte KESt‑Sätze & Erweiterung auf Derivate
Ministerialentwurf vom 11.05.2015Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Endbesteuerungsgesetz, um zwei unterschiedliche KESt‑Sätze (20 % bis 27,5 %) zu ermöglichen und den Geltungsbereich auf Wertsteigerungen und Derivate auszuweiten.Bundesministerium für Finanzen5/12/2015XXV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Entwurf führt zwei unterschiedliche KESt‑Sätze ein: mindestens 20 % und höchstens 27,5 %.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs um Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und um Derivate.
- Die neue Abgeltungswirkung gilt für die genannten Einkunftsarten erst ab dem 1. April 2012, wenn die Steuerpflicht entstanden ist.
- Bei der Ermittlung von Einkommen, Gesamtvermögen und Erbschaft‑ bzw. Schenkungssteuern werden Werbungskosten, Schulden und sonstige Lasten nicht berücksichtigt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.