Einrichtung eines Kontenregisters und erweiterte Meldepflichten für Finanzkonten
Ministerialentwurf vom 11.05.2015Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein zentrales Kontenregister ein, legt neue Melde‑ und Sorgfaltspflichten für Kapitalabflüsse fest und sieht hohe Geldstrafen für Verstöße vor.Bundesministerium für Finanzen5/12/2015XXV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Ein neuer Zweck für die Datenübermittlung wird eingeführt: Informationen zum automatischen Austausch von Finanzkontodaten nach dem Gemeinsamen Meldestandard‑Gesetz (GMSG).
- Das Bundesministerium für Finanzen ist verpflichtet, ein zentrales Kontenregister zu betreiben, das Daten zu Einlagen‑, Giro‑ und Depotkonten aller Kreditinstitute erfasst.
- Kreditinstitute müssen Kapitalabflüsse ab 50 000 € melden; Ausnahmen gelten für Geschäftskonten von Unternehmen.
- Verstöße gegen die Melde‑ und Sorgfaltspflichten werden mit Geldstrafen von bis zu 300 000 € (vorsätzlich) bzw. 150 000 € (fahrlässig) geahndet; Gerichte dürfen diese Vergehen nicht verfolgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.