Steuerreformgesetz 2015/2016 – umfassende Änderungen im Steuer‑ und Sozialversicherungsrecht
Ministerialentwurf vom 19.05.2015Zusammenfassung
Der Entwurf reformiert das österreichische Steuerrecht, ändert zahlreiche Gesetze und führt neue Transparenz‑ und Meldepflichten ein, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Gerechtigkeit im Steuersystem zu erhöhen.Bundesministerium für Finanzen5/20/2015XXV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz im Einkommensteuergesetz schränkt den Verlustvortrag für Unternehmen ein, die nur unkörperliche Wirtschaftsgüter verwalten oder Immobilien vermieten.
- Mitarbeiterrabatte sind bis zu 10 % steuerfrei; überschreiten sie diesen Prozentsatz, wird der übersteigende Betrag mit 500 € Jahresgrenze steuerpflichtig.
- Der besondere Steuersatz für Kapitalvermögen wird auf 25 % (Geldeinlagen) bzw. 27,5 % (andere Erträge) festgesetzt; bei bestimmten Einkünften gilt ein Satz von 30 %.
- Betriebe mit Jahresumsatz über 15 000 € müssen elektronische Registrierkassen einsetzen; die Aufzeichnungen müssen manipulationssicher sein.
Regierungsvorlage
Steuerreformgesetz 2015/2016
einfache Mehrheit XXV 07.07.2015
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Steuerreformgesetz 2015 - Steuer
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Steuerreformgesetz 2015 - AlV
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Steuerreformgesetz 2015 - KV
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Steuerreformgesetz 2015 - PV
Verordnung Sachbezugswerte
Verordnung Barbewegungen
Verordnung Expatriates
Textgegenüberstellung
Verordnung zum NeuFöG
Begleitschreiben
Erläuterungen
Gesetzestext
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