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Urheberrechts-Novelle 2015 – Erweiterte Rechte, Vergütungen und Inklusionsbestimmungen
Ministerialentwurf vom 01.06.2015

Zusammenfassung

Die Urh‑Novelle 2015 ergänzt das Urheberrechtsgesetz um neue Zweitverwertungsrechte, stärkt Filmhersteller, erweitert Ausnahmen für Bildungseinrichtungen, führt Geräte‑ und Speichermedien‑Vergütungen ein und schafft Sonderregelungen für Menschen mit Behinderungen.
Bundesministerium für Justiz6/2/2015XXV
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Ein neues § 37a gibt Urhebern wissenschaftlicher Beiträge das Recht, ihre Arbeit nach zwölf Monaten kostenlos online zu stellen, wenn keine kommerziellen Ziele verfolgt werden.
  • Filmhersteller erhalten ein ausschließliches Nutzungsrecht an dem Filmwerk und an allen filmischen Bearbeitungen, wobei die Vergütung zwischen Urheber und Hersteller zu gleichen Teilen aufgeteilt wird.
  • Erweiterte Ausnahmen für Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen sowie für Archive, die Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch erlauben, solange kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird.
  • Einführung einer Speichermedien‑ und Geräte‑Vergütung für private Vervielfältigungen, wobei geringe Nachteile für den Urheber die Vergütungsansprüche reduzieren können.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Urheberrechts-Novelle 2015
einfache Mehrheit XXV 07.07.2015
Gesetz
Image of politician Brandstetter Wolfgang, Dr.

Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
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