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Rückgabe von unrechtmäßig verbrachten Kulturgütern
Ministerialentwurf vom 07.06.2015

Zusammenfassung

Das Kulturgüterrückgabegesetz regelt die Rückführung von unrechtmäßig exportierten Kulturgütern, legt Sorgfaltspflichten für Händler fest und definiert Verfahren für Rückgabeanträge innerhalb von drei Jahren.
Bundeskanzleramt6/8/2015XXV
Kunst
Kulturpolitik

Schwerpunkte

  • Das Gesetz legt fest, dass die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet verbrachten Kulturgütern umgesetzt werden muss, um EU‑ und UNESCO‑Verpflichtungen zu erfüllen.
  • Kulturgut umfasst Gegenstände, die nach EU‑Recht oder UNESCO‑Übereinkommen als kulturelles Erbe geschützt sind.
  • Unrechtmäßige Verbringung liegt vor, wenn das Gut nach dem 31. Dezember 1992 bzw. 2015 ohne gültige Ausfuhrgenehmigung aus einem Mitglieds‑ oder Vertragsstaat exportiert wurde.
  • Händler müssen bei Kauf und Verkauf von Kulturgütern Nachweise über Herkunft führen, Käufer informieren und Aufzeichnungen mindestens sieben Jahre aufbewahren.
Regierungsvorlage
Kulturgüterrückgabegesetz (KGRG)
einfache Mehrheit XXV 17.03.2016
Gesetz
Image of politician Steßl Sonja, Mag.

Steßl Sonja, Mag.

SPÖ

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt
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