Zusammenfassung
Das Kulturgüterrückgabegesetz regelt die Rückführung von unrechtmäßig exportierten Kulturgütern, legt Sorgfaltspflichten für Händler fest und definiert Verfahren für Rückgabeanträge innerhalb von drei Jahren.Bundeskanzleramt6/8/2015XXV
Kunst
Kulturpolitik
Schwerpunkte
- Das Gesetz legt fest, dass die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet verbrachten Kulturgütern umgesetzt werden muss, um EU‑ und UNESCO‑Verpflichtungen zu erfüllen.
- Kulturgut umfasst Gegenstände, die nach EU‑Recht oder UNESCO‑Übereinkommen als kulturelles Erbe geschützt sind.
- Unrechtmäßige Verbringung liegt vor, wenn das Gut nach dem 31. Dezember 1992 bzw. 2015 ohne gültige Ausfuhrgenehmigung aus einem Mitglieds‑ oder Vertragsstaat exportiert wurde.
- Händler müssen bei Kauf und Verkauf von Kulturgütern Nachweise über Herkunft führen, Käufer informieren und Aufzeichnungen mindestens sieben Jahre aufbewahren.
Regierungsvorlage
Kulturgüterrückgabegesetz (KGRG)
einfache Mehrheit XXV 17.03.2016
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.