Erweiterung des Pflanzenschutzgesetzes zum Schutz vor invasiven Arten
Ministerialentwurf vom 09.06.2015Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Pflanzenschutzgesetz, indem er invasive gebietsfremde Arten bei Einfuhren aus Drittstaaten kontrolliert und die Länder verpflichtet, eigene Schutzmaßnahmen zu erlassen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/10/2015XXV
Umwelt
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2015
- Der Entwurf erweitert § 24 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes, sodass nun auch invasive gebietsfremde Arten bei Einfuhren aus Drittstaaten geprüft werden müssen.
- Die Prüfung erfolgt durch die zuständigen Behörden (z. B. Bundesamt für Ernährungssicherheit, Bundesamt für Wald) nach den Vorgaben der EU‑Verordnung Nr. 1143/2014.
- § 42 wird um Ziffer 8 ergänzt und verpflichtet die Länder, eigene Regelungen zum Schutz vor invasiven Arten zu erlassen, sofern sie für den Pflanzenschutz nötig sind.
- Die neuen Kontrollen treten im Jahr 2015 in Kraft; eine interne Evaluierung ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.