Umsetzung von EU‑Richtlinien zur Entsorgung radioaktiver Abfälle im Strahlenschutzgesetz
Ministerialentwurf vom 07.07.2015Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Strahlenschutzgesetz an, um EU‑Richtlinien zur sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle umzusetzen und ein Nationales Entsorgungsprogramm zu etablieren.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/8/2015XXV
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
- Der Entwurf bindet drei EU‑Richtlinien (2011/70, 2013/59 und 2001/42) in das nationale Recht ein.
- Der Begriff „Beseitigung“ wird auf ein umfassendes Tätigkeitsfeld erweitert und der neue Begriff „Entsorgung radioaktiver Abfälle“ definiert.
- Ein Nationales Entsorgungsprogramm wird eingeführt, das Ziele, Zeitpläne, Kostenabschätzungen, Transparenz‑ und Beteiligungsmechanismen sowie Finanzierungsregeln enthält.
- Externe Arbeitskräfte erhalten den gleichen Schutz wie dauerhaft beschäftigte Personen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.