<!--[0-->Integration und Finanzierung von Auslandsfreiwilligendiensten<!--]-->
Integration und Finanzierung von Auslandsfreiwilligendiensten
Ministerialentwurf vom 14.07.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf fasst die verschiedenen Auslandsfreiwilligendienste unter das Freiwilligengesetz, schafft einen Förderverein und passt Sozialversicherung sowie Familienbeihilfe an.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/15/2015XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk‑, Friedens‑ und Sozialdienst) werden in das Freiwilligengesetz integriert, sodass sie künftig nach einheitlichen Regeln vergeben werden.
  • Spezielle Bestimmungen des Zivildienstgesetzes (§ 12b) werden aufgehoben und durch § 12c ersetzt, wodurch ein zehn‑monatiger Auslandsfreiwilligendienst auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden kann.
  • Die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung von Auslandsfreiwilligen wird an das allgemeine System angepasst, sodass sie vollversichert sind und die Beiträge nach festgelegten Prozentsätzen aufgeteilt werden.
  • Ein Förderverein wird eingerichtet, der jährlich 721 000 € vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erhält, um zusätzliche Kosten wie Reisekosten und Versicherungen zu decken.
Image of politician Hundstorfer Rudolf

Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.