Erweiterung des AWG um Seveso‑Sicherheitsvorschriften und neue Durchgriffsbefugnisse
Ministerialentwurf vom 19.07.2015Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Abfallwirtschaftsgesetz um ein Seveso‑Regelwerk, das Betreiber von Anlagen mit gefährlichen Stoffen zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen, Meldungen und Kontrollen verpflichtet, und stärkt die Befugnisse der Behörden bei Beschlagnahme von illegalen Abfällen sowie ein Vorzugspfandrecht für den Bund.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/20/2015XXV
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.2015
- Ein neues Seveso‑Regelwerk (§ 59a‑m) wird eingeführt, um schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu verhindern und ihre Folgen zu begrenzen.
- Befugte Fachpersonen und akkreditierte Stellen dürfen Probenahmen und Analysen unabhängig vom eigenen Labor durchführen, wenn sie die geforderten Qualitäts‑ und Interessenkonflikt‑Kriterien erfüllen.
- Die Definition von Abfallstromen wird erweitert, sodass sowohl einmalige Chargen als auch wiederkehrende Abfälle klar ausdifferenziert werden.
- Ausländische Hersteller und Fernabsatzhändler müssen einen in Österreich ansässigen Bevollmächtigten benennen, der für die Einhaltung der Verpflichtungen verantwortlich ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.