Gesetzentwurf zur Modernisierung von Aktien‑, Gerichts‑, JBA‑ und Rechtsanwaltsrecht
Ministerialentwurf vom 20.03.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Aktiengesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Justizbetreuungsagentur‑Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung. Er führt neue Sanktionen für Unternehmen ein, die nicht auf Namensaktien umstellen, verlegt amtliche Veröffentlichungen ins Justiz‑Intranet und erweitert die Aufgaben der Justizbetreuungsagentur.Bundesministerium für Justiz3/21/2014XXV
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Dividendenansprüche aus Namensaktien verfallen am Ende des Geschäftsjahres, in dem der Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde.
- Vorstände, die das Aktienbuch nicht ordnungsgemäß führen, können mit einer Zwangsstrafe bis zu 3 600 € belegt werden.
- Für drei Unternehmen, die bis Ende 2013 am Dritten Markt notiert wurden, wird die Frist zur Umstellung auf Namensaktien bis zum 1. Jänner 2014 verlängert.
- Systemisierungsübersichten und andere amtliche Mitteilungen werden künftig im Justiz‑Intranet veröffentlicht; das Amtsblatt wird abgeschafft.
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2014
einfache Mehrheit XXV 20.05.2014
Gesetz
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